12 – Darf ich in meiner Gemeinde überhaupt ein Stockhaus bauen?

Neben dieser Frage müssen auch noch andere rechtliche Einschränkungen der jeweiligen Gemeinde beachtet werden. Worauf Sie achten sollten, möchten wir hinter Türchen #12 erläutern.

Je nachdem in welcher Gemeinde Sie bauen wollen, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Dies unterscheidet sich eben nicht nur in den einzelnen Gemeinden, sondern teilweise auch in den verschiedenen Gebieten.

 

Ein Stockhaus ist aber grundsätzlich kein Thema. Wobei Sie hier darauf achten sollten, von welcher Höhe bei der Einreichung ausgegangen wird. Das Urgelände ist dafür nämlich in den meisten Kommunen ausschlaggebend. Sollten Sie den Wunsch haben, das Grundstück durch eine Geomauer zu erhöhen, damit Sie eine bessere Aussicht haben, sollten Sie bitte aufpassen.

 

Vielerorts gibt es Einschränkungen über die Anzahl der Geschosse. Für die Berechnung wird aber vom Urgelände – also dem Untergrund, den Sie beim Kauf auf Ihrem Grundstück vorfinden – ausgegangen, weshalb Sie bei einer Erhöhung aufpassen sollten.

 

Außerdem sind bestimmte Haustypen in einigen Gemeinden generell nicht erlaubt. Lassen Sie sich idealerweise beim zuständigen Bauamt darüber aufklären, was Sie bauen dürfen. Schließlich wäre es doch schade, wenn Sie erst bei der Einreichung das böse Erwachen haben – genau dann, wann Sie sich in Ihren Plan verliebt haben.

 

Entscheiden Sie sich für eine Begleitung von der Idee bis zur Einweihungsfeier – also für die Eigenheim Manufaktur – dann informieren wir uns gerne für Sie bei den einzelnen Behörden. In den meisten Gemeinden wissen wir aber bereits bescheid, worauf hier geachtet werden muss, wenn Sie uns fragen:
„Darf ich in meiner Gemeinde überhaupt ein Stockhaus bauen?“

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