10 – Habe ich eine Doppelbelastung?

Das nächste Türchen unseres informativen Adventskalenders befasst sich mit einem finanziellen Thema: Doppelbelastung – Kredit und Miete.
Viele unserer Kunden fragen uns, wann genau Sie ins neue Eigenheim einziehen können, damit sie rechtzeitig die Mietwohnung kündigen können, um einer langen Doppelbelastung aus dem Weg gehen zu können.
Wir raten Ihnen, dass Sie bei der Finanzierung vereinbaren, dass Sie mit der Rückzahlung beginnen, sobald Sie in das neue Haus einziehen. Damit haben Sie lediglich eine Doppelbelastung in der Zeit des Umzugs bzw. bis der Mietvertrag der Wohnung endet.
Wenn Sie nicht über diese Regelung sprechen, ist Ihr Kreditvertrag ohne Sondervereinbarung gültig. Dort ist meist verankert, dass Sie mit der Rückzahlung beginnen, sobald Sie das Geld erhalten.
Das heißt, Sie haben in der gesamten Bauzeit eine Doppelbelastung. Sollten Sie viele Arbeiten auch selbst erledigen und sich dabei Zeit lassen wollen, ist der Kredit sowie die Miete zu zahlen, bis Sie die Wohnung gekündigt haben.
Es zahlt sich sicherlich aus, mit der Bank bzw. Ihrem Finanzierungspartner zu sprechen, um einer Doppelbelastung aus dem Weg zu gehen. Fragen Sie einfach nach:
„Habe ich eine Doppelbelastung?“