22 – Gibt es von der Gemeinde/dem Land Einschränkungen?

Bereits hinter einigen Türchen unseres informativen Adventskalenders haben wir rechtliche Fragen geklärt. Heute beschäftigen wir uns mit Einschränkungen, die von der Gemeinde oder dem Land vorgegeben werden. Sie sind schon gespannt, welche das sein können. Dann lesen Sie doch einfach hier – hinter Türchen #22 – weiter.

Fleißige Verfolger des Adventskalenders wissen bereits, dass die Gemeinde bei der Einreichung Ihres Eigenheimes Einspruch erheben kann, wenn bestimmte Vorschriften nicht berücksichtigt wurden.

 

Damit meinen wir nun aber keine bekannten Vorschriften, wie beispielsweise das Bebauen von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder sogenannten roten Zonen. Gemeint sind hier vor allem länder- oder kommunalspezifische Einschränkungen, die Sie und auch wir vielleicht gar nicht kennen.

Ein Eigenheim sollte in das Landschaftsbild passen, weshalb bestimmte Haustypen in einigen Gemeinden gar verboten sind.

 

Auch Bauhöhen sind von solchen Vorschriften betroffen. Dazu ist es wichtig, bei der jeweiligen Gemeinde nachzufragen, wie viele Stockwerke aus dem Erdreich ragen dürfen. Hinter Türchen #12 steckte bereits die Information, dass dafür auch immer das sogenannte Urgelände ausschlaggebend ist.

 

Um in die Region zu passen, sind auch Fassadenfarben wichtig. Vor allem kräftige Farben, die in der Natur nicht vorkommen, sind in einigen Gebieten des Landes nicht erlaubt.

 

Ähnlich ist es auch bei Dachformen. Diese sollten nicht nur preislich, sondern auch optisch attraktiv sein – wie Sie sicherlich schon aus dem Türchen #14 wissen. Zudem muss auch die Gemeinde damit einverstanden sein. Wenn Sie sich auf Ihrem Traumgrundstück umsehen und viele Dachformen sehen, sollte es grundsätzlich keine Turbulenzen deswegen geben. Sehen Sie aber beispielweise nur Satteldächer, hat das möglicherweise den Grund, dass in diesem Gebiet nur eine Dachform erlaubt ist.

 

Abhängig sind diese Einschränkungen meist von der Gemeinde. Dabei variiert es zwischen den einzelnen Gebieten. Vor allem in großen Gemeinden kann eine Regelung auch nur für ein Gemeindegebiet gelten. Natürlich kann es auch sein, dass es vom Land Regelungen für ganz Kärnten gibt – dies betrifft aber meist nur allgemeine Gesetze.

 

Es ist nicht immer einfach, bei dieser Vielzahl von Regelungen den Überblick zu bewahren. Wir haben uns im Laufe der Jahre aber schon ein großes „Handbuch“ zugelegt und wissen, worauf geachtet werden muss. Sollten wir es in der Gemeinde, in der Sie bauen möchten, aber nicht wissen, informieren wir uns gerne vor der Kundenwunschplanung darüber. Schließlich ist es wichtig, dass bereits bei der Planung darauf Rücksicht genommen wird.

 

Natürlich können Sie aber auch selbst bei der zuständigen Behörde fragen:

„Gibt es von der Gemeinde/dem Land Einschränkungen?“

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