05 – Kann mir meine Aussicht verbaut werden?
Sie haben schon Ihr Traumgrundstück gefunden und sind bereits total verliebt in die herrliche Aussicht? Wir wollen Ihnen nun nicht den Wind aus den Segeln nehmen – wir wollen nur, dass Sie sich ein Leben lang auf Ihrem Grundstück wohlfühlen, weshalb auch darauf Acht gegeben werden soll.
Bei der Grundstückswahl sollte beachtet werden, wo mögliche Neubauten in Zukunft entstehen könnten. Nachbarn sind ja grundsätzlich etwas Schönes und oft kann aus Nachbarschaft auch Freundschaft werden.
Wenn aber ein großes Mehrparteienhaus vor Ihrem Eigenheim gebaut wird, ist die Frage, ob Sie das wollen. Hier wird Ihnen nämlich nicht nur die Aussicht verbaut, sondern mögliche Nachbarn könnten dann von oben auf Sie herabschauen. Wollen Sie das?
Doch wie kann man dem umgehen und woher weiß man, wo ein Haus gebaut wird und wo nicht?
Wie groß ist Ihr eigenes Grundstück?
Sollte Ihr Grundstück sehr groß sein, sind mögliche Neubauten schon einmal aus Prinzip weiter weg.
Wie ist Ihr Grundstück?
Befindet sich Ihr Grundstück in einer Hanglage, muss das benachbarte Haus schon um einiges höher sein, als Ihres, um Ihnen die Aussicht überhaupt verbauen zu können.
Wo befindet sich Ihr Grundstück?
Vor allem in einzugsstarken Gemeinden ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dort noch jemand bauen möchte.
Wie sind die benachbarten Grundstücke gewidmet?
Wenn es schon als Bauland gewidmet ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass dort ein Haus gebaut wird.
Wie sieht das örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde aus?
Sollte das benachbarte Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche gewidmet sein, kann es natürlich sein, dass es in Zukunft sehr wohl als Bauland umgewidmet wird. Dies hängt eben vom örtlichen Entwicklungskonzept ab. Viele Gemeinden wollen, dass bestimmte Grünflächen auch grün bleiben. Ist das der Fall, wird dort keine Widmungsänderung vorgenommen und somit kann dort auch kein Haus gebaut werden.
Garantiert werden kann natürlich nichts, aber so können Sie zumindest die Wahrscheinlichkeiten abwiegen. Zudem sollten Sie auch darauf achten, wie groß das Haus sein darf, welches eventuell vor Ihnen gebaut wird. In vielen Gebieten von Gemeinden gibt es Begrenzungen über die Höhe der Neubauten (Genaueres erwartet Sie hinter einem anderen Türchen). So könnten Sie schon einmal abklären, wie hoch ein mögliches Haus werden kann.
Wenn Sie nun auf Grundstückssuche gehen, fragen Sie sich immer:
„Kann mir meine Aussicht verbaut werden?“